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Channel: Kommentare zu: Forenbetreiber haftet für Beleidigungen
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Von: kinki1681

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Nochmal ein kleiner Hinweis insbesondere für Steve, der relativ unabhängig von der EGMR-Entscheidung zu verstehen ist:

Generell müssen sich Forenbetreiber, Blogger etc. die Frage stellen, wie sie mit möglichen rechtswidrigen Kommentaren umgehen. Es gibt im wesentlichen vier Möglichkeiten:

1. Kommentarfunktion deaktivieren.

2. Kommentare nicht moderieren und erst auf Zuruf prüfen und löschen.

3. Kommentare durch entsprechende Software nach Schlüssenwörtern filtern.

4. Kommentare generell moderieren und nach eigenem Studium freischalten.

Steve nutzt die Möglichkeit 4, und diese ist unter Haftungsgesichtspunkten paradoxerweise die gefährlichste! Nach der Entscheidung „Marions Kochbuch“ des BGH macht sich Steve nämlich jeden Kommentar zu eigen, den er freischaltet. Heißt folgendes: falls ihm etwas strafbares oder beleidigendes „durchrutscht“, haftet er, denn er hat den Kommentar manuell freigeschaltet.

Würde Steve dagegen nicht moderieren, würde er erst dann haften, wenn er durch „Zuruf“ Kenntnis von einem rechtswidrigen Inhalt erhält und diesen dann auch nicht sofort löscht.

Stevinho „talkt“ ja immer mal wieder darüber, wieviele Kommentare er nicht freischaltet bzw. dass dies schon eine ganz erkleckliche Anzahl ist. Ich möchte also lieber nicht sehen, welche Flamewüste diese Seite ohne seine Moderation wäre. Aber es bleibt dabei: erst durch die Moderation setzt sich Steve selber einem Haftungsrisiko aus.

#Servicepost


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